Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Allgemeines

1.1Alle Rechtsgeschäfte, die zwischen write&more und seinen Auftraggebern abgeschlossen werden,
unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch write&more.
1.2Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Österreichische Recht. Gerichtsstand ist
das sachlich zuständige Gericht in der Sphäre der Auftragnehmerin.
1.3write&more steht Auftraggebern gegenüber in einem Dienstleistungsverhältnis und ausdrücklich
nicht in einem Angestelltenverhältnis

2.

Unwirksamkeit von Bestimmungen

2.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wird sich in dieser AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3.

Angebote, Auftragserteilung

3.1Die Aufträge können schriftlich per Post und E-Mail sowie telefonisch erfolgen.
3.2Alle Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber sowie einer Bestätigung der Auftragsannahme durch write&more. Die Auftragsbestätigung sowie Annahme können schriftlich per Post und per E-Mail sowie telefonisch, auf Wunsch auch per Boten erfolgen.
3.3Jeder Auftrag gilt als erledigt, sobald die zu erbringenden Leistungen erfüllt sind.
3.4Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes bzw. der Ausgangsunterlagen fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen ist write&more nicht verantwortlich – dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Dokumente, Fernschreiben, Telefonate, Audiodateien, Mitteilungen oder Handlungen die von write&more im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet/erledigt werden oder die von write&more aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber gefertigt, weitergeleitet oder unternommen werden.

4.

Lieferung, Termine, Fristen

4.1Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der geleisteten Arbeit sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von write&more angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
4.2Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen im angegebenen Umfang, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und sonstigen vereinbarten Bedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
4.3Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als im Zuge der Auftragsvergabe festgesetzten Frist vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 6.2 erfüllt hat.
4.4Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er an write&more die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
4.5Die Lieferung (Übermittlung) erfolgt über Post, E-Mail, ein entsprechend eingerichtetes und Datenschutz konform gesichertes Dokumentenportal oder auf Wunsch per Boten.
4.6Die mit der Lieferung (Übermittlung) durch Post oder E-Mail verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. Bei Post- oder Botensendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Auftraggebers.
4.7write&more ist nach Abschluss des Auftrages verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Verarbeitungsergebnisse dem Auftraggeber zu übermitteln oder diese in dessen Auftrag zu vernichten.

5.

Höhere Gewalt

5.1Für den Fall der höheren Gewalt hat write&more den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl write&more, als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch write&more Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.
5.2Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z.B. Betriebsunterbrechung, usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit durch write&more, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

6.

Haftungsausschluss, Gewährleistung, Schadenersatz

6.1write&more verpflichtet sich, sämtliche Aufträge nach besten Kräften und unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Erfahrungen durchzuführen.
6.2Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der geleisteten Arbeit sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
6.3Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber an write&more eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist write&more von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von write&more behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
6.4Wenn write&more die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
6.5Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
6.6Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen oder schwer verständlichen Audiodateien und für unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt write&more keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen etc. auf einem gesonderten Blatt in maschinenschriftlicher lateinischer Blockschrift vorzunehmen bzw. die Diktieraufnahme zu überprüfen.
6.7Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Vorlage. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
6.8Bei Übermittlung von Textverarbeitung mittels Datentransfer (wie E-Mail, usw.) besteht keine Haftung von write&more für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragung, Verletzung der Geheimhaltungspflichten).
6.9Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf Inhalt dieser Informationen und jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die write&more keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.
6.10Alle Schadenersatzansprüche gegen write&more sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

7.

Zahlung

7.1Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe der durchgeführten Arbeiten zu erfolgen, oder sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug, entweder mittels Post- oder Banküberweisung. Etwaige Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
7.2Im Einzelfall hält sich write&more vor, Leistungen gegen Nachnahme oder Vorauszahlung durchzuführen. Von Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
7.3Ist eine Abholung vereinbart und wird diese vom Auftraggeber nicht zeitgerecht erledigt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Auftragsunterlagen die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. Die vereinbarten Grundpreise werden sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsbeträge, sowie vereinbarte Vorauszahlungen und Nebenkosten können bar oder per Überweisung an write&more bezahlt werden.
7.4Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn write&more verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
7.5Tritt Zahlungsverzug ein, so ist write&more berechtigt, bereitgestellte Auftragsunterlagen zurückzuhalten. Bei ganzem oder teilweisem Zahlungsverzug ist write&more berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Mahnspesen bzw. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe einzufordern.
7.6Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und write&more vereinbarten Zahlungsbedingungen ist write&more berechtigt, die Arbeit an den Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird write&more in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
7.7Die Preise bestimmen sich nach den Tarifen (Richtpreise) von write&more. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

8.

Rücktrittsrecht

8.1Privatkunden (Verbraucher) können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Diese Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
8.2Im Falle eines Rücktrittes sind bereits empfangene Dienstleistungen so weit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Auftraggeber nicht mehr – auch nicht teilweise – verwendet werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von write&more ein angemessenes Entgelt einbehalten.
8.3Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht im B2B-Bereich. Für B2B-Geschäfte gilt das Fernabsatzgesetz nicht.

9.

Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

9.1write&more ist zur Verschwiegenheit und zur Geheimhaltung des Auftragsinhaltes (z.B. Textinhalte) verpflichtet.
9.2Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von write&more mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten sowie Geschäftsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

10.

Sonstiges

10.1Express- und Wochenendarbeiten sowie Leistungen an gesetzlichen Feiertagen können mit angemessenen Zuschlägen von write&more berechnet werden. Wochenendbereitschaft ist vom Auftraggeber bis spätestens Donnerstag 12 Uhr und Feiertagsbereitschaft vier Werktage im Voraus anzumelden.